Konflikt Regelung - ISMIB

"Mit ISMIB Lösungen bauen!"
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Konfliktlösung
Wenn ein akuter Konflikt die Projektabwicklung stört, ist es wichtig, aktiv an einer konstruktiven Streitbeilegung zu arbeiten. Hier bietet ISMIB die Beratungsformate Konfliktcoaching, Konfliktmoderation, Mediation und Schlichtung an.
Konfliktcoaching
Wenn es im Projekt nicht richtig läuft und Differenzen und Spannungen spürbar sind, hilft ein Einzelcoaching oder ein Teamcoaching bei der Konfliktanalyse und der Suche nach alternativen Lösungsansätzen. Dabei baut der Kunde seine Kompetenz mit Konflikten konstruktiv umzugehen weiter aus.
Konfliktmoderation
Moderation hilft, bei schwierigen Gesprächen konstruktiv und zielorientiert zu bleiben sowie Termine einzuhalten. Eine Expertin von ISMIB moderiert die Besprechung und sorgt für einen effizienten Ablauf.
Mediationsverfahren
Die Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur außergerichtlichen, alternativen Streitbeilegung. Sie beruht auf Freiwilligkeit und soll zu einer selbstbestimmten und einvernehmlichen Vereinbarung der Beteiligten führen. Der Mediator leitet das Verfahren und fördert durch sein methodisches Vorgehen die Kommunikation und Interessensklärung zwischen den Parteien, um eine gemeinsame Lösungsfindung zu erleichtern. Er ist dabei unabhängig und allparteilich und gibt keine Lösungen vor.
Mittels Mediationsklausel kann in einem Werkvertrag vereinbart werden, ein Mediationsverfahren durchzuführen, bevor ein Verfahren vor einem ordentlichen Gericht eingeleitet wird.
Eine Klausel für Werkverträge, die Verfahrensordnung und ein Muster einer Mediationsvereinbarung finden Sie im Menüpunkt "Download".
Schlichtungsverfahren
Die Schlichtung ist ein strukturiertes Verfahren zur außergerichtlichen, alternativen Streitbeilegung. Ein Schlichter setzt Methoden der Mediation ein, um Konfliktparteien bei der Verhandlung miteinander zu unterstützen. Im Unterschied zum Mediator macht der Schlichter Lösungsvorschläge, wobei die Parteien am Ende entscheiden, ob sie die vorgeschlagene Lösung annehmen oder nicht.
Mittels Schlichtungsklausel kann in einem Werkvertrag vereinbart werden, ein Schlichtungsverfahren durchzuführen, bevor ein Verfahren vor einem ordentlichen Gericht eingeleitet wird.
Eine Klausel für Werkverträge, die Verfahrensordnung und ein Muster einer Schlichtungsvereinbarung finden Sie im Menüpunkt "Download".

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